Das Bauordnungsrecht als Polizeirecht?

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Würzburg

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ZLB: 97/2429

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DI

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Abstract

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die bayerische Bauordnung (BayBO). Nach einem historischen Überblick über die Entwicklung des materiellen Polizeibegriffs und des Bauordnungsrechts (einschließlich der Bauordnung für München von 1895) wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das Bauordnungsrecht ein Polizeirecht ist. Es wird erörtert, ob die Begriffe "Gefahr", "öffentliche Sicherheit", "öffentliche Ordnung" usw., die aus dem Polizeirecht stammen, eine inhaltsgleiche Verwendung in der BayBO finden und ob auch bauordnungsrechtliche Anordnungen auf der Grundlage der Generalklausel des Polizeirechts getroffen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, das Konkurrenzverhältnis der Befugnisnormen in der "großen Generalklausel" des Art. 66 BayBO zu klären. Im wesentlichen wird die BayBO insgesamt wie auch in ihren gefahrenabwehrenden Teilen hinsichtlich der eigenen Systematik und auch ihrer Stellung neben dem Polizeiaufgabengesetz untersucht. kirs/difu

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XI, 197 S.

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