Die öffentlich-rechtliche Beseitigungsklage.
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1966
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SEBI: CP 693
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Zusammenfassung
Die öffentlich-rechtliche Beseitigungsklage dient der Abwendung einer fortdauernden - möglicherweise rechtswidrigen - Beeinträchtigung des Bürgers durch das Handeln eines Hoheitsträgers. Neben der Frage der Zulässigkeit der öffentlich-rechtlichen Beseitigungsklage werden die materiellrechtlichen Voraussetzungen, d. h. ob und wann ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Beseitigungsanspruch besteht, überprüft. Dabei nimmt im Vorspann die Entwicklung der öffentlich-rechtlicher Beseitigungsanspruch besteht, überprüft. Dabei nimmt im Vorspann die Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Beseitigungsklage, die sich aus der analogen Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften (z. B. Pargr. 1004 BGB, 717 Abs. 2, 945 ff. Zivilprozeßordnung) ergibt, einen breiten Raum ein. Im Anschluß daran wird die prozessuale Durchsetzung der Beseitigungsklage behandelt, wobei insbesondere auf das Verhältnis zwischen Beseitigungs- und Verpflichtungsklage eingegangen wird. kp/difu
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Hamburg: Selbstverlag (1966), XVII, 121 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1966)