Breitbandförderung. Überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Die Fördermittel der Bundesregierung zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur sollen in die Regionen fließen, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren nicht zu erwarten ist. Förderfähig sind sowohl kabelgebundene Glasfaserinfrastrukturen, mobile Funktechnologie als auch der Ausbau der Kupferinfrastruktur. Der kommunale Eigenanteil von maximal zehn Prozent könnte jedoch für finanzschwache Kommunen ein Investitionshemmnis sein. Hier müssen die Länder aktiv werden, um die betroffenen Städte und Gemeinden vom Eigenanteil zu befreien. Auf die kurzfristige Strategie, die digitale Kluft zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen zu verringern, muss eine langfristige folgen, nämlich die flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeits-Glasfaserinfrastruktur.
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 9
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S. 412-415