Der Streik im öffentlichen Dienst nach französischem und deutschem Recht.

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SEBI: 70/2580

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Abstract

Die Arbeit stellt das heute in Frankreich und in der BRD geltende Streikrecht im öffentlichen Dienst dar. Sie vergleicht die geltenden Regelungen miteinander und versucht, soweit möglich, daraus Folgerungen für das deutsche Streikrecht zu ziehen. Die in Frankreich seit 1950 geltende Regelung eines modifizierten Streikrechts im öffentlichen Dienst wird mit dem allgemeinen Streikverbot für Beamte konfrontiert, welches für die BRD gilt. Es wird betont, daß letzteres sich weder aus dem GG noch aus einfachen Bundesgesetzen oder aus dem Gewohnheitsrecht ableiten läßt. Als weiteres Ergebnis wird festgestellt, daß Streik im öffentlichen Dienst nur dann rechtswidrig ist, wenn eine Abwägung zwischen den Interessen der Staatsbediensteten nach angemessener Vergütung und dem Interesse der Bürger an ordnungsgemäßer Durchführung der Staatsdienste eindeutig eine Gefährdung des Allgemeinwohls ergibt.

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Keywords

Arbeit, Arbeitsrecht, Recht, Verwaltung, Verfassung, Rechtswissenschaft, Streik, Öffentlicher Dienst, Arbeitskampf, Streikrecht

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Göttingen, (1970) 125 S., Lit.; Zus.

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Arbeit, Arbeitsrecht, Recht, Verwaltung, Verfassung, Rechtswissenschaft, Streik, Öffentlicher Dienst, Arbeitskampf, Streikrecht

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