Der novellierte Planungserlaß - ein Beitrag zur erhaltenden Stadterneuerung.

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IRB: Z 1498

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Im Juli 1982 wurde in Nordrhein-Westfalen der Erlass "Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie bei der Genehmigung von Vorhaben" (Planungserlass) novelliert. Parallel dazu wurde die Neufassung des Erlasses "Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung" (Abstandserlass) erarbeitet. Beide Erlasse sollten für die städtebauliche Planung in Gemengelagen Lösungen ermöglichen, die sowohl dem Schutz der Bewohner als auch der Entwicklung der Betriebe dienen. Je nach Standpunkt wurden die Novellierungen begrüßt oder als Preisgabe der Immissionsschutzziele bewertet. Der Hintergrund, der Inhalt, aber auch die Grenzen der Novellierung werden dargestellt. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bebauungsplanung, Bauleitplanung, Immissionsschutz, Stadterneuerung, Planungserlass, Abstandserlass

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structur 12(1983)Nr.2, S.50-53, Abb.

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Recht, Bebauungsplanung, Bauleitplanung, Immissionsschutz, Stadterneuerung, Planungserlass, Abstandserlass

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