Herstellung und Bestimmung der Trockenmasse von Klärschlämmen, Sedimenten und Böden mit Hilfe der Gefriertrocknung.
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1991
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SEBI: Zs 3378-4
IRB: Z 315
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Zusammenfassung
Es wird dringlichst empfohlen, die Herstellung der Trockenmasse von Klärschlämmen und ähnlichen nassen Feststoffproben zur korrekten Trockenmasse-Bestimmung und insbesondere zur korrekten Erfassung und Bilanzierung der organischen Spurenstoffe von der z.Z. angewendeten Trocknung bei 105 Grad C auf Gefriertrocknung umzustellen.Dies gilt besonders für Parameter, die durch Rechtsverordnungen begrenzt werden.Lediglich als Betriebsmethode für die Kläranlagenüberwachung kann die Trocknung im Trockenschrank bei 105 Grad C, im Infrarotofen oder nach anderen thermischen Verfahren zur Bestimmung der Trockenmasse aus Zeit- und Kostengründen beibehalten werden.(-z-)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Abwassertechnik - Abfalltechnik und Recycling.AWT 42(1991), Nr.4, S.35-37, Abb.;Tab.