Zweckzuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Anleitung für Datenabrufe 1974.

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SEBI: 75/734

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Nach dem Regierungsbeschluß vom 15. 11. 67 sind alle Daten der Zweckzuwendungen des Landes NRW an Stellen außerhalb der Landesverwaltung und die unmittelbar eingesetzten Landesmittel zu erfassen und maschinell zu speichern, damit diese für politische Entscheidungen auf dem Gebiet der Landesentwicklung notwendigen Daten rascher greifbar werden.Das vom Innenminister von NRW entwickelte Verfahren ermöglicht es, die Daten der Zweckzuwendungen in einer beliebigen regionalen und sachlichen Gliederung innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung zu stellen.Erfaßt werden Haushaltsmittel mit strukturwirksamen bzw. investivem Charakter.Die beim Landesamt für Datenverarbeitung am 1. 1. 69 erfaßten Daten sind abrufbereit.Die Benutzungsanleitung enthält alle bisher erarbeiteten Abruf-Möglichkeiten.

Beschreibung

Schlagwörter

Finanzausgleich, Finanzhaushalt, EDV, Landesplanung, Haushaltspolitik, Strukturpolitik, Datenverarbeitung, Haushaltswesen, Finanzausgleich, Finanzen, Verwaltung

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In: Düsseldorf, (1974) 39 S., 76 Bl.

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Finanzausgleich, Finanzhaushalt, EDV, Landesplanung, Haushaltspolitik, Strukturpolitik, Datenverarbeitung, Haushaltswesen, Finanzausgleich, Finanzen, Verwaltung

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