Die städtebaurechtlichen Vorschriften des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.April 1993 -BGBl.I S.466-.
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DE
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Köln
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0012-1363
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BBR: Z 121
ZLB: Zs 61-4
IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
IRB: Z 1014
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Abstract
Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.4.1993 sollen Regelungen des zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch, die sich bewährt haben, in dauerndes Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig wird eine Angleichung des in alten und neuen Bundesländern unterschiedlichen Rechts angestrebt. Instrumente, wie der Vorhaben- und Erschließungsplan, die sich in den neuen Ländern erfolgreich waren, werden übernommen. Der Beitrag beschreibt das Gesetzgebungsverfahren, die Struktur des Gesetzes und die Zielsetzungen. Danach wird auf die Regelungen zur Bauleitplanung und Zulässigkeit von Vorhaben eingegangen. Hier ergeben sich wesentliche Änderungen im Genehmigungsverfahren. Vorhaben, zum Beispiel im Außenbereich, werden erleichtert. Weiter werden die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungssatzungen, Vorkaufsrechte, Umlegung, Erschließung und Enteignung besprochen. Städtebaulicher Vertrag und der Vorhaben- und Erschließungsplan bilden neue Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Gemeinden und Investoren.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr.9
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S.453-464