Die formelle Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten - Zur Dogmatik und Kritik der §§ 11, 45 und 46 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Eibert, Reinhard
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1978

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SEBI: 78/5569

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Gegenstand der Arbeit ist der Problemkreis der formellen Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten und dessen Regelung in den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (VwVfG). Die formelle Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten wird begründet durch Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formfehler. PAR. 46 VwVfG bestimmt, wann diese Fehler zur Aufhebbarkeit der Verwaltungsakte führen. PAR. 45 VwVfG regelt die Heilung von Verfahrens- und Formfehlern, so u. a. durch Nachholen der erforderlichen Begründung eines Verwaltungsaktes. Der Autor untersucht zunächst die Funktion und Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts, wie Kontrollfunktion, Schutzfunktion und Grundsatz der Rechtssicherheit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die in den einzelnen Form- und Verfahrensvorschriften ihre Ausprägung gefunden haben. Er geht dann auf der gefundenen theoretischen Grundlage auf die Einzelheiten der Bestimmungen der PPAR. 45, 46 VwVfG und ihr Verhältnis zueinander ein. wd/difu

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Erlangen-Nürnberg: (1978), XXXIII, 202 S., Lit.

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