Die Finanzierung in den Wirtschaftsunternehmen des ÖPNV.
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SEBI: 78/6313
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Abstract
Der öffentliche Personennahverkehr ist grundsätzlich als unternehmerische Tätigkeit aufzufassen. ,,In Anerkennung der Tatsache, daß der öffentliche Personennahverkehr nachweisbare Leistungen für das Gemeinwohl erbringt, (sollen) die notwendigen Investitionen durch die öffentliche Hand, und damit von der Allgemeinheit bezahlt (werden)''.Es soll eine externe Finanzierung von der öffentlichen Hand durchgeführt werden.Die Betriebs- und Unterhaltskosten einer wirtschaftlichen Betriebsführung, der Ausschöpfung aller sich bietenden Rationalisierungsmöglichkeiten und die richtige Verkehrsmittelwahl sollen im Rahmen der internen Finanzierung über die Umsatzerlöse finanziert werden.Die öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen sollen angehalten werden, eine Selbstdarstellung über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage für die finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand zu geben.
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Personennahverkehr, Finanzierung, ÖPNV, Finanzhilfe, Personenbeförderungsgesetz, Investition, Kostendeckung, Verkehr, Finanzplanung, Verwaltung/Öffentlichkeit
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Bielefeld: E.Schmidt (1978), 78 S., Tab.; Lit.
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Personennahverkehr, Finanzierung, ÖPNV, Finanzhilfe, Personenbeförderungsgesetz, Investition, Kostendeckung, Verkehr, Finanzplanung, Verwaltung/Öffentlichkeit
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Schriftenreihe für Verkehr und Technik; 68