Kulturstaat und kulturelle Freiheit. Eine Untersuchung des Kulturstaatskonzepts von Ernst Rudolf Huber aus verfassungsrechtlicher Sicht.

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SEBI: 91/1215

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Abstract

Das Kulturstaatskonzept (z.B. Bildungswerte des Humanismus) von Ernst Rudolf Huber ist Ausgangs- und Drehpunkt dieser Arbeit. Huber ist als Hegelianer ein Nestor dieser Theorie sowie auch der vom Wirtschafts- und Sozialstaat nach 1945. Dem Autor scheint die jahrzehntelange kritiklose Übernahme dieses Konzepts für überholt und eine eingehende Überprüfung am Grundgesetz für angebracht, an dessen Ende er dieses Konzept ablehnt. Die Tradition erweist sich umso fragwürdiger, als der Begriff Kulturstaat nur schwer zu umreißen ist, was auch in der Kommentierung des Artikels 3 der Bayerischen Verfassung, der den Kulturstaat als Staatsziel zum Inhalt hat, zum Ausdruck kommt. Breiten Raum nimmt die Kritik des Autors ein. Nach seiner Meinung ist der Begriff Kulturstaat nur eine irisierende Leerformel, die nach Belieben interpretiert werden kann und mit dem GG nicht vereinbar ist. rebo/difu

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Kulturstaat, Staatstheorie, Ideengeschichte, Staatslehre, Rechtsphilosophie, Freiheit, Kunst, Kulturgestaltung, Grundrecht, Philosophie, Verfassungsgeschichte, Theorie, Verfassungsrecht, Kultur, Bildung/Kultur, Allgemein

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Baden-Baden: Nomos (1990), 298 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1990)

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Kulturstaat, Staatstheorie, Ideengeschichte, Staatslehre, Rechtsphilosophie, Freiheit, Kunst, Kulturgestaltung, Grundrecht, Philosophie, Verfassungsgeschichte, Theorie, Verfassungsrecht, Kultur, Bildung/Kultur, Allgemein

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