Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Vertrag von Lissabon.

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Baden-Baden

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0344-9777

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ZLB: Zs 2969
TIB: ZB 3482

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Abstract

Der Vertrag von Lissabon hat den rechtlichen Rahmen der Organisation, Finanzierung und Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge, service public) ergänzt und konkretisiert. Es werden zwei wesentliche Veränderungen näher untersucht. Es handelt sich zum Einen um die Einfügung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für Rechtsakte der EU, die sich auf die Grundsätze und Bedingungen dieser Dienstleistungen beziehen (Art. 14 Satz 2 AEUV) und zum Anderen um das Protokoll Nr. 26 zu Diensten von allgemeinem Interesse. Es wird gezeigt, dass diese Veränderungen zwar eher gradueller Art sind, gleichwohl aber einen grundlegenden Perspektivenwandel bezüglich des europäischen Rechts öffentlicher Dienstleistungen unterstützen und verstetigen können. Dies gilt vor allem dann, wenn die rechtlichen Neuerungen im politischen Raum genutzt werden.

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Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen

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Nr. 2

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S. 75-96

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