Probleme des Benutzungszwangs - Eine Kritik zeichenrechtlichen Denkens.

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SEBI: 73/4206

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Die Änderung des Patentgesetzes im Jahre 1969 hat ein neues Rechtsinstitut eingeführt, das als ,,Benutzungszwang für Warenzeichen'' bezeichnet wird. Die Studie will einen Überblick über die kontroversen Meinungen hierzu in der Rechtsliteratur vermitteln und sie kritisch durchleuchten. Im Vordergrund steht die Bestimmung der grundsätzlichen Bedeutung, die die Einführung des Benutzungszwangs für das System des Warenzeichenrechts besitzt. Im Ergebnis erscheint der Benutzungszwang als Steuerungsmittel des Bundespatentamtes, das den Wettbewerb mit und um die Warenzeichen regulieren soll. Als Voraussetzung für die Handhabung des Benutzungszwangs empfiehlt es sich, von dem einseitig warenzeichenrechtlichen Schutz des Inhabers abzusehen und die wettbewerbliche Rolle des Warenzeichenschutzes, insbesondere die Belange der Mitbewerber, in den Vordergrund zu stellen.hw/difu

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Warenzeichen, Wettbewerb, Benutzungszwang, Handel, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht

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Frankfurt/Main: (1972), XVIII, 131 S., Lit.

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Warenzeichen, Wettbewerb, Benutzungszwang, Handel, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht

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