Kulturdenkmal Plöner Schloßgebiet. Ein Abgesang?
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DE
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0946-4549
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IRB: Z 1821
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Abstract
Im Fall der Diskussion um die Erhaltung, Nutzung und Finanzierung von Schloß Plön geht es nicht nur um Wirtschaftlichkeit, sondern auch um kulturelle Identität des Landes, die aus seiner Geschichte und aus dem Umgang mit ihr erwächst. Das Plöner Schloßgebiet ist eines der höchstrangigen Kulturdenkmal Schlewig-Holsteins. Schloß, Marstall, Reithaus und Prinzenhaus können nur in angemessener Weise genutzt werden, und Denkmal-Eigentümer sind auf die Pflege ihres Besitzes als Denkmal wie auch auf dessen Präsentation dem Besucher gegenüber zu verpflichten. Das Recht des Staates als gegenwärtigem Eigentümer, dieses Kulturdenkmal zu filetieren und zu verkaufen wird bestritten.
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DenkMal
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18 S.30-36