Leistungsvereinbarungen für die Bereitstellung der niederländischen Eisenbahninfrastruktur.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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ZLB: 4-Zs 399
BBR: Z 545
BBR: Z 545
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Abstract
Im Zuge der Liberalisierung und Deregulierung in Europa ist der Zugang und die Benutzung der Infrastruktur in Linien- und Netzkonzessionen im Einklang mit den Direktiven der Europäischen Union (EU) geregelt. Entsprechend Artikel 6 beziehungsweise 11, Direktive 2001/14EC sollen dem Infrastrukturmanager Anreize zur Senkung der Erhaltungsaufwendungen und der Nutzungsgebühren gegeben werden und es wird gefordert, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen beziehungsweise Infrastrukturmanager mittels Leistungsvereinbarungen und Nutzungsgebühren veranlasst werden, Betriebsunterbrechungen zu minimieren und die Leistung des Eisenbahnnetzes zu erhöhen. Der Eigentümer der staatlichen Eisenbahninfrastruktur bestimmt die Zulassungsbedingungen für deren Nutzung, überträgt den Betrieb an das staatliche Infrastrukturunternehmen und legt die Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung fest. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz auch für andere Eisenbahnverkehrsunternehmen zu gewährleisten und den Betrieb und die Erhaltung der Infrastruktur von der Nutzung durch Personen- und Güterzüge buchhalterisch zu trennen. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag die Umsetzung der EU-Direktiven in den Niederlanden beschrieben. Die Trennung zwischen Eisenbahninfrastruktur und betrieblicher Nutzung wurde in den Niederlanden bereits im Jahr 1995 vollzogen. Das Kapazitäts- und Infrastrukturmanagement wurde ab 2000 als eigenes Unternehmen (ProRail) ausgegliedert. Das ausschließliche Nutzungsrecht für den Betrieb von Personenzügen im Eisenbahnkernnetz ist bis 2015 an das staatliche Eisenbahnverkehrsunternehmen vergeben worden. Einige Nebenstrecken werden durch private Regionalbahnen betrieben. Die Aufgaben des Infrastrukturmanagers ProRail sind in Leistungsvereinbarungen festgelegt und in folgende Bereiche gegliedert: Verfügbarkeit der Netzinfrastruktur, Kapazitätsverteilung, Betriebssteuerung, Bahnhöfe, Kundeninformation, Unfälle und Wirtschaftlichkeit. Hinsichtlich Umwelt- und Ressourcen schonender Ziele wie Landschafts- und Energieverbrauch sind bislang keine messbaren konkreten Zielvereinbarungen getroffen worden. Die jeweiligen Leistungsindikatoren werden in dem Beitrag im Einzelnen beschrieben.
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Verkehr und Technik
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Nr. 4
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S. 119-123