Die Geschichte des Landrechts der Obergrafschaft Katzenelnbogen.
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SEBI: 77/453
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Zusammenfassung
Gegen Ende des sechzehnten Jahrhunderts ist in der Obergrafschaft Katzenelnbogen, der späteren Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, ein Landrecht entstanden, dessen Entstehungsgeschichte bis heute ebenso ungeklärt ist wie die Frage, von welchem Zeitpunkt an es als geltendes Recht in Hessen-Darmstadt anzusehen ist. Eine Beschäftigung mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzeswerkes macht es erforderlich, den Textinhalt darauf zu untersuchen, ob sich dort Anhaltspunkte für eine Datierung finden lassen. Untersucht wird ferner die Frage nach einer etwaigen Beeinflussung durch benachbarte Rechte. Die Geschichte des Landrechts ist eng verbunden mit den Bemühungen der hessischen Landgrafen, ein einheitliches hessisches Recht zu schaffen. Die Versuche einer Rechtsvereinheitlichung in Hessen lassen sich über zwei Jahrzehnte hinweg vom frühen 16. Jahrhundert bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts nachweisen. Der erste Teil der Arbeit befaßt sich eingehend mit der Entstehungsgeschichte des Landrechts, der zweite Teil mit dessen zeitlicher und örtlicher Geltung.
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Schlagwörter
Landrecht, Gesetzgebung, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Recht, Geschichte
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Bonn: (1976), XI, 67 S., Lit.
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Landrecht, Gesetzgebung, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Recht, Geschichte