Entbürokratisierung des Baurechts sehr mühsam. Bisher kaum Fortschritte erkennbar. Das Kabinett soll am 22. Februar eine Reihe von Prüfaufträgen erteilen.
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IRB: S 2729
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Zusammenfassung
Das erklärte Ziel der Bundesregierung, durch umfassende Entbürokratisierung, Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen tatsächliche und vermeintliche Wachstumshemmnisse abzubauen, lässt sich offenbar nur mühsam verwirklichen. Schon die vom Kabinett beschlossene vorrangige Vereinfachung des öffentlichen Baurechts, über die am 22. Februar 1984 in Bonn entschieden werden soll, wird kaum zu kurzfristig spürbaren Erleichterungen führen. -z-
Beschreibung
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Recht, Baurecht, Bundesbaugesetz, Wohnungsbauförderung, Städtebauförderungsgesetz, Baunormung, Baugesetzbuch, Vereinfachung, Novelle
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Stuttgarter Zeitung.(1984)Nr.31, 7.Feb., S.9
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Recht, Baurecht, Bundesbaugesetz, Wohnungsbauförderung, Städtebauförderungsgesetz, Baunormung, Baugesetzbuch, Vereinfachung, Novelle