Umweltschutz und Raumplanung. Ersetzt die Zweckmäßigkeitsprüfung eines Raumplanungsentscheides die UVP? Beiträge zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
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Abstract
Die Umweltverträglichkeit ist einer der wichtigsten Gesichtspunkte bei der Beurteilung, ob ein Raumplanungsentscheid zweckmäßig ist. Die Entscheide der Raumplanung unterliegen nun aber nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie durch das Umweltschutzgesetz geregelt ist. Erst das konkrete Bauvorhaben unterliegt der UVP. Im Zeitpunkt der Detailprojektierung kann aber an den raumplanerischen Voraussetzungen nur noch gerüttelt werden, wenn einerseits schwerwiegende Mängel festgestellt werden, und dies andererseits auch korrigierbar sind. (-z-)
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Umweltschutz, Raumplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Stadtplanung, Umgehungsstraße, Beispiel, Dorfplanung, Umweltpflege, Allgemein
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 106(1988), Nr.12, S.338-343, Abb.
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Umweltschutz, Raumplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Stadtplanung, Umgehungsstraße, Beispiel, Dorfplanung, Umweltpflege, Allgemein