Die Verwaltung des westpreußischen Regierungsbezirks Marienwerder in den Jahren 1815 bis 1829.
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1964
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SEBI: CL 813
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Zusammenfassung
Während die Regierung von Marienwerder bis zum Jahre 1815 praktisch für das gesamte Territorium der Provinz Westpreußen verantwortlich war, mußte das Regierungskollegium mit der Aufgliederung der Provinz in zwei Bezirke im April 1815 einen Großteil seiner angestammten Kompetenzen abtreten. Da die neuen gesetzlichen Bestimmungen zudem einige unklare Passagen enthielten, kam es auch aus diesem Grunde zu einigen regionalpolitischen Querelen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung analysiert der Verfasser die Versuche der Regierung, zum einen auf dem Gebiet der Städteordnung, zum anderen auf dem Gebiet der Neureglung der Dorfverwaltung zu einer umfassenden Neuordnung vorzustoßen, die den spezifischen Bedürfnissen der Verwaltungsgebiete gerecht werden konnte, in der alltäglichen Praxis allerdings auf die verschiedensten Widerstände stieß, wobei vor allem die Nationalitätenfrage hervorgehoben werden muß. cb/difu
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Bonn: (1964), VI, 159 S., Kt.; Tab.; Lit.