Das Verwaltungsprivatrecht in der Energieversorgung durch kommunale Eigenbetriebe.
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1967
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SEBI: 71/1926
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Zusammenfassung
Die Aufgaben der Versorgungswirtschaft werden heute in großem Umfang von der öffentlichen Hand, insbesondere den Gemeinden, wahrgenommen, so daß sich in diesem Bereich eine Vermischung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Normen herausgebildet hat. Man bezeichnet dieses Gebiet als ,,Verwaltungsprivatrecht''. Da der Standort der öffentlichen Versorgungswirtschaft innerhalb der heutigen Wirtschaftsverfassung noch nicht eindeutig bestimmt ist, wird den Trägern der Versorgungswirtschaft bei der Wahl ihrer Leistungs- und Betriebsform eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zugestanden. Der Autor erläutert die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Energiewirtschaft und untersucht die Rechtsbeziehungen zwischen den Gemeindeunternehmen und ihren Abnehmern. Hierbei wird der Einfluß des öffentlichen Rechts, insbesondere der Grundrechte, auf das traditionell privatrechtlich geordnete kommunale Energieversorgungsrecht aufgezeigt. chb/difu
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Hamburg: (1967), XI, 111 S., Lit.