Gründung von Zweckverbänden. Eine Arbeitshilfe für die Praxis in den Kommunen der neuen Bundesländer.

Sommerschuh, Dietrich
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1992

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SEBI: 92/3677-4

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S

Zusammenfassung

Mit dem Kommunalverfassungsgesetz vom 17. Mai 1990 wurden die Städte, Landkreise und Gemeinden in den neuen Bundesländern zur eigenverantwortlichen Erledigung aller öffentlichen Angelegenheiten im Rahmen ihres örtlichen Wirkungskreises ermächtigt. Die damit wiedergewonnene kommunale Selbstverwaltung hat die Entwicklung der Kommunen in Ostdeutschland bereits wesentlich vorangebracht. Gleichwohl bestehen noch Probleme. Angesichts der Vielzahl kleiner selbständiger Gemeinden und ihrer zwangsläufig eingeschränkten Verwaltungskraft einerseits und der Fülle der von Kommunen zur Erledigung aufgetragenen Aufgaben andererseits sind die in den §§ 6 und 31 der Kommunalverfassung vorgesehenen besonderen Instrumente einzusetzen. Danach ist es den Kommunen möglich, nicht nur Verwaltungsgemeinschaften einzugehen, sondern auch durch die Gründung von Zweckverbänden miteinander zu kooperieren. Mit der Arbeitshilfe werden an praxisnahen Beispielen Hinweise zum Verfahrensablauf der Gründung von Zweckverbänden gegeben. Da noch nicht in allen ostdeutschen Bundesländern eigenes Landesrecht vorliegt, nimmt die Handreichung grundsätzlich Bezug auf das nach dem Einigungsvertrag als Landesrecht weitergeltendes Reichszweckverbandsgesetz vom 7. Juni 1939. difu

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Berlin: (1992), 100 S., Lit.

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Arbeitshilfe Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände; 14

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