Neue Zeitrechnung beginnt. Abwasserentsorgung.
Eppinger
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Datum
2010
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Herausgeber
Eppinger
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Schwäbisch-Hall
Sprache
ISSN
0723-8274
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 3025
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das am 1. März 2010 in Kraft tritt, transportiert in den abwasserrelevanten Paragraphen 54 bis 61 einige Regelungen, die für die Stadtentwässerung von hoher Tragweite sind. So zum Beispiel die bundesweite Pflicht zur Eigenkontrolle von privaten und öffentlichen Abwasserleitungen. Als noch folgenschwerer dürfte sich der Paragraph 55 Abs. 2 des WHG erweisen, der die Vermischung von Niederschlags- und Schmutzwasser verbietet. Dies bedeutet das rechtskräftige Ende des Prinzips der Mischkanalisation, auf dem in vielen deutschen Städten und Gemeinden die Abwasserentsorgung beruht. Es ist zwar unrealistisch, dass bestehende Mischkanalisationen sofort außer Betrieb genommen werden müssen. Doch das Vermischungsverbot bedeutet zweifellos, dass ab sofort keine neuen Mischkanalisationen mehr geplant oder gebaut werden dürfen. Ungeklärt ist derzeit, ob vorhandene sanierungsbedürftige Rohrleitungen noch einmal funktionsgleich erneuert werden dürfen. In dem Beitrag werden die Folgen der neuen Gesetzgebung für die Kommunen sowohl als Betreiber der öffentlichen Abwasserkanäle als auch bei der Genehmigung von Maßnahmen privater Anlagenbetreiber erläutert. Die betroffenen Kommunen sind gehalten, für Grundstückseigentümer Antworten auf die anstehenden Fragen bereitzuhalten. Das gilt besonders für Nordrhein-Westfalen, wo Grundstückseigentümer nach Paragraph 61 a des Landeswassergesetzes verbrieftes Recht auf Beratung haben.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Der Gemeinderat
Ausgabe
Nr. 2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 36-37