Der neue Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg.
Lukas
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Lukas
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 130/201:4
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Abstract
Die Hauptstadtregion Berlin und Brandenburg stellt einen gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum mit immer engeren Verflechtungen nach innen und nach außen über die Landesgrenzen hinweg dar. Die Nutzung daraus erwachsender Entwicklungsimpulse und die Lösung von Raumnutzungskonflikten erfordert eine gemeinsame Entwicklungsplanung auf übergeordneter Ebene. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) betrachtet die unterschiedlichen Ansprüche an Raum und Fläche aus der Perspektive der gesamten Hauptstadtregion und bietet mit seinen Themenschwerpunkten einen übergeordneten Rahmen für eine zukunftsfähige Raumentwicklung.
Der LEP HR besitzt zwar keine direkte Gültigkeitsdauer, gemäß dem Landesplanungsvertrag ist er aber spätestens zehn Jahre nach seiner Aufstellung zu überprüfen. Es wird somit auch in Zukunft erforderlich sein, Raumentwicklungstrends kontinuierlich zu beobachten, auf die Entwicklungsdynamiken in der Hauptstadtregion angemessen zu reagieren, an den entsprechenden Stellen geeignet zu steuern und somit die Landesentwicklungsplanung fortzuschreiben.
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168-177
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100 Jahre Groß-Berlin; 4
Edition Gegenstand und Raum
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