Hamburger Maß. Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt. Beschlossen durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 12.09.2019.

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Mit dieser Leitlinie haben Senat und Bezirke erstmals für Hamburg gemeinsame Grundlagen geschaffen, wie bei der Umsetzung von städtebaulichen Lösungen angemessen mit Dichte und Höhe der Bebauung umzugehen ist. Konkret werden die unterschiedlichen Dichtezonen in Hamburg beschrieben, die entsprechend der jeweiligen Strukturen und ihrer jeweils kleinräumlichen Einbindung unterschiedlicher Strategien bedürfen. Die Leitlinie ist als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Sie leitet das Ermessen der Bezirksverwaltung in Bauplanungs- und –genehmigungsverfahren unter dem Vorbehalt der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

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