Zweckbindung als Kernpunkt eines prozeduralen Datenschutzansatzes. Das Zweckproblem aus theoretischer und praktischer Sicht.

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SEBI: 92/447

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Abstract

Es geht hier um die Zweckbindung (Begrenzung der Datenverwendung auf den gesetzlich bestimmten Zweck) im Datenschutzrecht, wobei zunächst der Zweckbegriff und damit zusammenhängende zentrale Begriffe erläutert werden und der Zweckbindungsgrundsatz in den Kategorien des Allgemeinen Verwaltungsrechts formuliert wird. Kapitel IV beleuchtet den Prozeß der Zwecksetzung und führt den Begriff "Datenschutzgeeignetheit eines Zweckes" ein, welcher die Mindestanforderungen an die Zweckpräzision darstellt. Zum Schluß der Arbeit stellt der Autor einen formalisierten Grundansatz des rechnergestützten Systemrechts mit mathematischen Formeln und Kriterien für die Zweckbindung vor. Die Konkretisierung grundlegender Begriffe und Theoreme soll die Möglichkeit eröffnen, durch informatorische Verfahren die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu unterstützen. rebo/difu

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Datenschutz, Datenschutzrecht, Zweck, Zweckbindung, Systemtheorie, Verwaltungsaufgabe, Verwaltungshandeln, Behörde, Informationssystem, Modell, Systemrecht, Theorie, Methode, Information, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Baden-Baden: Nomos (1991), 172 S., Abb.; Lit.(wirtsch.Diss.; Darmstadt 1991)

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Datenschutz, Datenschutzrecht, Zweck, Zweckbindung, Systemtheorie, Verwaltungsaufgabe, Verwaltungshandeln, Behörde, Informationssystem, Modell, Systemrecht, Theorie, Methode, Information, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 56