Abgrenzung regionaler Arbeitsmärkte.
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Die Ergebnisse im Rahmen der empirischen Regionalforschung sind stark von der Abgrenzung der der Analyse zugrundegelegten Beobachtungseinheiten abhängig. Je nach gewählter Regionalisierung können Wirtschaftsräume als "gesund" oder "krank" erscheinen. Die zieladäquate Abgrenzung im Rahmen der regionalen Strukturpolitik besteht in der Abgrenzung funktionaler Raumeinheiten, d.h. in der Zusammenfassung von Arbeitsplatzzentrum und Umland (regionale Arbeitsmärkte). Da Arbeitskräfte eine unterschiedliche Mobilität besitzen, stehen die regionalen Arbeitsmärkte nicht unabhängig nebeneinander, sondern in einer Hierarchie. Die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorgenommene Einteilung der Bundesrepublik entspricht weitgehend dem geforderten Funktionalprinzip. Leider wird von ihm in mehreren Fällen abgewichen und der Hierarchisierung der Arbeitsmärkte nicht Rechnung getragen. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, daß in verschiedenen Ressorts (unnötigerweise) mit unterschiedlichen Raumabgrenzungen gearbeitet und hierdurch eine notwendige Koordination der einzelnen Fachpolitiken
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Schlagwörter
Raumgliederung, Regionalisierung, Abgrenzung, Arbeitsmarkt, Regionale Wirtschaftspolitik, Förderraum, Räumliches Bezugssystem, Verkehrsraum
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 46(1988), H.1/2, S.24-33, Kt.; Abb.; Lit.
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Raumgliederung, Regionalisierung, Abgrenzung, Arbeitsmarkt, Regionale Wirtschaftspolitik, Förderraum, Räumliches Bezugssystem, Verkehrsraum