BBauG 1960 §§ 29 Satz 1, 35; BBauG 1979 §§ 29 Sätze 1 und 3, 35. BVerwG, Urteil vom 7.9.1979 - 4 C 45.77, Münster.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Treffen - etwa im Rahmen eines Gewerbebetriebes - verschieden (bauliche und nicht-bauliche) Nutzungen zusammen und hängt das Bestehen eines Bestandschutzes wesentlich davon ab, ob diese verschiedenen Nutzungen je isoliert oder aber zusammengefasst als Einheit beurteilt werden, hat sich die Entscheidung für oder gegen die Zusammenfassung in erster Linie nach den Schutzbedürfnissen des Betroffenen und nicht nach dem Ergebnis einer auf das Erscheinungsbild abstellenden (objektivierenden) Betrachtung zu richten. Lagerplätze sind Lagerstätten im Sinne des § 29 Satz 3 BBauG 1976/1979. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Baunutzung, Gewerbebetrieb, Außenbereich, Lagerplatz, Lagerstätte, Bestandsschutz, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.1, S. 43-45, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Baunutzung, Gewerbebetrieb, Außenbereich, Lagerplatz, Lagerstätte, Bestandsschutz, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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