Berliner Naturschutzgesetz. Baumschutzverordnung, Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, auszugsweise: Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

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Berlin

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ZLB: 2000/1233

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RE

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Schwerpunkte des Berliner Naturschutzgesetzes sind der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, die Sicherung besonders wertvoller Lebensräume und die Förderung umfassender Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen für die bebauten wie für die Freiraumbereiche. Das Instrumentarium umfasst das Landschafts- und Artenschutzprogramm, die Landschafts- und Grünordnungspläne, die systematische Landschaftspflege, die Eingriffsregelung sowie die rechtlich verankerte Bürgerbeteiligung. Die Eingriffsregelung als eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente hat im Landesgesetz einen funktionsübergreifenden Ansatz erhalten und ermöglicht dadurch, ebenso wie die Möglichkeit einer bezirksübergreifenden Festlegung von Flächen für Kompensationsmaßnahmen, flexible Lösungen für spezielle Probleme in Ballungsgebieten. Mit der 1983 eingeführten Verbandsklage wurden ebenfalls positive Erfahrungen gesammelt. Durch die Verwaltungsreform 1994 sind den Bezirken weit reichende verfahrensrechtliche und rechtsetzende Kompetenzen übertragen worden. Mit dem so genannten Biotopflächenfaktor ist ein landschaftsplanerischer Kennwert mit hoher Flexibilität für den Bauherren entwickelt worden. eh/difu

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80 S.

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