Gesetzgebung und kommunale Finanzverantwortung. 6. Erbdrostenhofgespräch.

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Münster

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ZLB: 96/3719

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Im ersten Referat der Dokumentation wird von der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium betont, daß die finanzielle Situation der Gemeinden nicht schlechter sei als die Bundes. Auch seien in den letzten Jahren die Handlungsspielräume der Länder und Gemeinden deutlich erweitert worden und bei den derzeitigen Gesetzesvorhaben - beispielhaft werden die Unternehmensteuer- und Gemeindefinanzreform genannt - seien den kommunalen Spitzenverbänden weitgehende Zugeständnisse gemacht worden. Eine Änderung der Lastenverteilungsregeln in der Finanzverfassung sei nicht nur unnötig, sondern würde dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden. Ein Vertreter des Deutschen Landkreistags weist in seinem Referat dagegen darauf hin, daß den Grundsätzen der Ausgabenveranlassung und Ausgabenverantwortung im Bundesstaat wieder Geltung verschafft werden müsse. Bei der Ausgabenfinanzierung sei das Prinzip zur Geltung zu bringen, daß die Körperschaft, die öffentliche Aufgaben veranlasse, dann für die Aufgabenfinanzierung notwendige Ausgaben tragen müsse, wenn sie der ausführenden Behörde Aufgabenumfang und Standards der Aufgabenerfüllung ohne nennenswerte Ermessensspielräume vorschreibe, unabhängig davon, auf welche Verwaltungsebene die Ausgaben letztlich getätigt werden. In der Diskussion wurden zum einen die Grundlagen der Finanzverfassung unter dem Stichwort "Konnexitätsprinzip" vertieft, zum anderen wurde - vor allem am Beispiel des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz - über die aktuellen Belastungen der Kommunen durch Gesetze des Bundes und der Länder gesprochen. goj/difu

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45 S.

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