Aufbau eines kommunalen Sondervermögens für Wohnungsverwaltung in Berlin.
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SEBI: 91/2269
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Die West-Berliner "rot-grüne" Senatskoalition hat 1989 vereinbart, ein "Kommunales Sondervermögen für Wohnungsbau und Wohnungsverwaltung" einzurichten. Damit soll der besonderen sozialen Verantwortung des Staates für die Wohnungsversorgung Rechnung getragen werden. Ziele des Kommunalen Wohnungsvermögens sind ausgabendeckende und presiwerte Mieten, Wohnungsbelegung nach sozialen Kriterien und Demokratisierung der Wohnungsverwaltung. Ausgangspunkt für das neu zu schaffende Kommunale Wohnungsvermögen sind die ca. 6000 Wohnungen in direktem Besitz des Landes Berlin (W). Im Gutachten werden Alternativen geprüft und Realisationsvorschläge entwickelt - zur Ökonomie und zum Mietenkonzept - zur Rechts- und Organisationsform - zum Investitionsbedarf für Instandsetzung und Modernisierung sowie zu dessen Finanzierung. Damit liegt ein detailliertes Konzept vor, das auch im Hinblick auf die notwendige Umstrukturierung der kommunalen Wohnungswirtschaft in der DDR von Interesse ist. difu
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Wohnungswesen, Mietwesen, Kommunaler Wohnungsbau, Wohnungsverwaltung, Kommunalwirtschaft, Sondervermögen, Rechtsform, Instandsetzung, Modernisierung, Finanzierung, Bewirtschaftung, Gutachten, Stadtplanung/Städtebau, Wohnen
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Berlin: (1989), 239 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Wohnungswesen, Mietwesen, Kommunaler Wohnungsbau, Wohnungsverwaltung, Kommunalwirtschaft, Sondervermögen, Rechtsform, Instandsetzung, Modernisierung, Finanzierung, Bewirtschaftung, Gutachten, Stadtplanung/Städtebau, Wohnen
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Schriftenreihe des Instituts für Soziale Stadtentwicklung; 7