Schönheitsreparaturen und das AGB-Gesetz.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schützt vor allem Verbraucher vor missbräuchlicher Ausgestaltung vorformulierter Vertragsbedingungen. Die im Mietvertrag enthaltene Regelung zur Schönheitsreparaturpflicht des Mieters ist aber trotzdem wirksam, da sie einer allgemeinen Rechtsanschauung in Vermieter- und Mieterkreisen entspricht. § 9 des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist deshalb nur dann nichtig, wenn der Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. za
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Wohnung, Schönheitsreparatur, Mietvertragsformular, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zulässigkeit, Reparaturverpflichtung, Mieter, Kostenmiete, Rechtsprechung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 31(1979)Nr.10, S.274, 276, 278
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Wohnung, Schönheitsreparatur, Mietvertragsformular, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zulässigkeit, Reparaturverpflichtung, Mieter, Kostenmiete, Rechtsprechung