Einige Aspekte zur weiterführenden Beschreibung des Straßenverkehrslärm in Städten.
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1986
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IRB: Z 272
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Zusammenfassung
In Ergänzung der im Vorschriftenwerk zum kommunalen Lärmschutz festgelegten Lärmkennwerte "maximaler Schalldruckpegel" und "äquivalenter Dauerschallpegel" werden drei weitere Kenngrößen zur besseren Erfassung und Bewertung des Straßenverkehrslärms vorgeschlagen. Der "Grundpegel" ist der Schallpegel, der am Nachweisort im Beobachtungszeitraum nur um 1 % unterschritten wird. Er kennzeichnet die Lärmsituation bei Verkehrsruhe am Nachweisort oder für hochbelegte Straßenverkehrsanlagen den Schallpegel, der unter den gegebenen lokalen und verkehrlichen Bedingungen nicht unterschritten werden kann. Die "seltenen Spitzen des Schalldruckpegel" kennzeichnen den Schallpegel, der im Beobachtungszeitraum zu 99 % unterschritten wird. Die "Modulationstiefe von Verkehrsgeräuschen" bezeichnet das Lautheitsgefälle und ist als Differenz zwischen seltenen Spitzenpegeln und Grundpegeln definiert. Abgeleitet aus diesen Lärmkennwerten, werden planungsrelevante Empfehlungen gegeben, wie z.B. mögliche Senkung des Grundpegels durch Verminderung der Straßennetzdichte, Abbau von Lärmspitzen durch Aussonderung lärmintensiver Nutzfahrzeuge aus Nebennetzstraßen mit Wohnbebauung. Als Richtwert der Modulationstiefe wird für Wohn- und Mischgebiete ein Wert von max. 35 dB empfohlen. (-y-)
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Straße 26(1986), Nr.10, S.294-296, Abb.;Tab.;Lit.