Mit gutem Beispiel voran. Ökologische Auflagen bei Grundstücksverkäufen in München.
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DE
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0722-5474
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IRB: Z 1674
ZLB: Zs 3327-4
BBR: Z 555
ZLB: Zs 3327-4
BBR: Z 555
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Abstract
Ökologischer Wohnungsbau wird angesichts des Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen als Luxus bezeichnet. Entsprechend stoßen Forderungen nach Einhaltung ökologischer Standards auf den Widerstand von Investoren. Eine Möglichkeit, Widerstände zu überwinden, sind vertragliche Vereinbarungen. In München wird der Verkauf städtischer Grundstücke an Bedingungen geknüpft, verschiedene ökologische Standards einzuhalten. In abgeschwächter Form - die Bedingungen werden hier jeweils nicht für das einzelne Gebäude sondern das Baugebiet insgesamt festgesetzt - kommt dieses Verfahren auch bei Gewerbebaugrundstücken zu Anwendung. Erstmals wurde das Verfahren für das Gewerbegebiet Freimanner Hölzl angewandt. Große Widerstände gab es verwaltungsintern als entsprechende Auflagen auch im sozialen Wohnungsbau durchgesetzt werden sollten.
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AKP. Alternative Kommunalpolitik
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Nr.5
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S.44-45