Befugnisnormen zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung in den Landespolizeigesetzen untersucht am Beispiel von Verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen und von offenen Videoüberwachungen im öffentlich zugänglichen Raum.

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Aachen

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ZLB: 2004/2121

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DI
RE

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Abstract

Vor allem zwei neue Befugnisse werden mit den Begriffen vorbeugende Verbrechensbekämpfung und vorbeugende Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht: die verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen und die Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum. Die Arbeit beleuchtet beide Befugnisse, in dem zunächst in einem allgemeinen Teil auf den Oberbegriff der vorbeugenden Verbrechenskämpfung eingegangen wird, und in das kategoriale System von Prävention und Repression eingeordnet. Die im allgemeinen gewonnenen Erkenntnisse werden im zweiten und dritten Teil auf die Befugnisnormen für Verdachts- und Personenkontrollen und für offene Videoüberwachungen im öffentlich zugänglichen Raum übertragen und unter rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Befugnisnormen für verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen ist die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.1999 von Bedeutung. Schwerpunkt der Prüfung ist die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne und dabei die Vereinbarkeit der Befugnisnormen mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Am Schluss der Arbeit wird eine Befugnisnorm zur Durchführung der verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrolle und eine Befugnisnorm zur Durchführung von offenen Videoüberwachungen im öffentlich zugänglichen Raum in der Form eines Musterentwurfes angeboten. goj/difu

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XXIII, 201 S., Anh.

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