5. Architektenkongreß. Architektur für die Freizeit.
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1986
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ZZ
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IRB: Z 801NW
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Zusammenfassung
Der Kongress hat gezeigt, dass es eine spezifische Freizeitarchitektur nicht gibt, dass die Qualitäten von Architektur für die Freizeit, für die integrierte Freizeit der Zukunft vielmehr in der Offenheit für Spontaneität im Raum-geben-Können für eine Vielfalt von aktiven und kreativen, aber auch Ruhe und Besinnung suchenden Bedürfnissen liegen, denn der Umgang mit der freien Zeit wird sich in zunehmendem Maß durch das Zusammenspiel von Reaktion und selbstbestimmten geistigen und körperlichen Aktivitäten wechselnden sozialen Gruppen auszeichnen. So wird Architektur für die Freizeit in Zukunft kein Sonderbereich des Konsumgueterangebotes mehr sein, sondern bis in eine ganz neue Wertung der Stadtreparatur hinein eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. (-y-)
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Deutsches Architektenblatt, Ausgabe Nordrhein-Westfalen 18(1986), Nr.7, S.NW222-NW224, Abb.