Kindergartenbedarfsplan der Stadt Nettetal. Hauptband, Stand November 1972, 1. Fortschreibung, Stand Oktober 1973.
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1973
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SEBI: 75/2344
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Zusammenfassung
Aufgrund des Kindergartengesetzes des Landes NRW vom 1. 1. 1972 ist das Jugendamt angewiesen, mit Gemeinden, Ämtern, Trägern und allen sonst beteiligten Stellen und Behörden den Fehlbestand an Kindergartenplätzen zu ermitteln, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung und der vorhandenen Einrichtungen einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Im Anschluß an die Aufstellung eines Kindergartenbedarfsplanes des Kreises wurde dieser auf die Verhältnisse der Stadt Nettetal abgestellt. Untersucht wird der Bedarf, der Bestand und der Fehlbedarf an Kindergarteneinrichtungen und die sich daraus ergebenden Bau-, Einrichtungs- und Betriebskosten. Die Standortverteilung und ihr angestrebter Einzugsbereich ist in Karten dargestellt.
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In: Nettetal, (1973) insges 57 S., Kt.; Tab.