Kindergartenbedarfsplan der Stadt Nettetal. Hauptband, Stand November 1972, 1. Fortschreibung, Stand Oktober 1973.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 75/2344

item.page.type

item.page.type-orlis

PL

relationships.isAuthorOf

Abstract

Aufgrund des Kindergartengesetzes des Landes NRW vom 1. 1. 1972 ist das Jugendamt angewiesen, mit Gemeinden, Ämtern, Trägern und allen sonst beteiligten Stellen und Behörden den Fehlbestand an Kindergartenplätzen zu ermitteln, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung und der vorhandenen Einrichtungen einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Im Anschluß an die Aufstellung eines Kindergartenbedarfsplanes des Kreises wurde dieser auf die Verhältnisse der Stadt Nettetal abgestellt. Untersucht wird der Bedarf, der Bestand und der Fehlbedarf an Kindergarteneinrichtungen und die sich daraus ergebenden Bau-, Einrichtungs- und Betriebskosten. Die Standortverteilung und ihr angestrebter Einzugsbereich ist in Karten dargestellt.

Description

Keywords

Kindergarten, Standortplanung, Einzugsbereich, Bildungswesen, Stadtentwicklungsplanung, Pädagogik, Planung, Finanzen

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

In: Nettetal, (1973) insges 57 S., Kt.; Tab.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Kindergarten, Standortplanung, Einzugsbereich, Bildungswesen, Stadtentwicklungsplanung, Pädagogik, Planung, Finanzen

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries