Verwaltungsgenehmigung und entgegenstehende Rechte Dritter unter besonderer Beachtung des Baugenehmigungsverfahrens.
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SEBI: 87/2671
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Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob die Behörde auch bei gewährendem Verhaltungshandeln, bei Genehmigungen, Erlaubnissen und Zulassungen die Rechte Dritter berücksichtigen muß. Diese Rechte des Dritten können ihren Ursprung im Zivilrecht haben, sie können aber auch aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag herrühren. Der Autor untersucht, ob vertraglich begründete Drittrechte sich in anderer Weise im Genehmigungsverfahren auswirken als absolute Rechte (z. B. Leben, Gesundheit etc.) Dritter. Im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag werden Widersprüche zum ebenfalls öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren aufgezeigt. Außer der Baugenehmigung werden Regelungen nach dem Wasser-, Immissionsschutz-, Gewerbe- und Verkehrsrecht untersucht. kp/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Verwaltungsakt, Genehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Wasserhaushaltsgesetz, Straßenrecht, Gewerbeordnung, Zivilrecht, Verkehr, Industrie, Gewerbe, Umweltschutz, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht
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Heidelberg: (1986), ca. 230 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1986)
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Verwaltungsakt, Genehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Wasserhaushaltsgesetz, Straßenrecht, Gewerbeordnung, Zivilrecht, Verkehr, Industrie, Gewerbe, Umweltschutz, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht