Gesetzesbegriff und Gewaltenteilung. Entscheidungstheoretische Vorstudie zu einer Informationsverarbeitungstheorie des legislativen Verhaltens. Zugleich ein Beitrag zur verfassungsrechtlichen Problematik Politischer Planung und Integrierter Verwaltungsinformationssysteme.
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1977
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SEBI: 78/3801
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Zusammenfassung
Nach Abschluß der beiden großen Gesetzgebungsbewegungen zu Ende des 18. und 19. Jahrhunderts haben Fragen zur Theorie und Methodik der Gesetzgebung immer weniger Interesse bei denjenigen gefunden, die als Rechtswissenschaftler und -praktiker mit Gesetzen arbeiten. Die juristische Dogmatik beschäfigte sich nur noch mit dem Gesetz als Gewordenem. Die Arbeit setzt nun in dem Bereich an, der dem eigentlichen Gesetzgebungsakt vorgelagert ist. Der Autor sieht dabei den Staat als Regelkreis an. An den Gesetzgeber als Regler werden politische, sozialwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Informationen herangetragen, die durch den legislativen Akt zum Gesetz verdichtet werden. Auch läßt sich das herkömmliche Modell der Gewaltenteilung nicht mehr aufrechterhalten. Dadurch, daß die Exekutive durch Gesetzgebungsinitiativen und Informationen auf die Gesetzgebung einwirkt, ist jeder Gesetzgebungsakt als Gesamtakt von Legislative und Exekutive anzusehen. wd/difu
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Köln: (1977), LVI, 168 S., Abb.; Lit.