Gettobildung und Belegungspolitik. Zum Gebrauch des Gettobegriffes in der kommunalen Praxis.
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1985
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IRB: Z 1557
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Zusammenfassung
Die Verfasser äußern Kritik an der Belegungspolitik von Wohnungswirtschaft und Kommunalpolitik und dem Gebrauch des Gettobegriffes in der kommunalen Praxis. Der Gettobegriff ist im Vokabular der Bürokratie eindeutig negativ ausgerichtet, er kennzeichnet Andersartigkeit, Absonderung, Problemhaftigkeit, etwas, das es zu beseitigen gilt. Ohne räumliche Isolation von Ausländern, Armen und anderen sozial oder ökonomisch Benachteiligten beschönigen zu wollen, wehren sich die Verfasser gegen die "Dekonzentrations"-Maßnahmen der kommunalen Praxis". "Entballung" ist für sie kein Mittel zur Integration. Vielmehr müssten die Ursachen der sozialen Probleme angegangen werden. (wg)
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Trialog (1985), Nr.5, S.23-26, Lit.