Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Vermögensaufstellung des Mieters. Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.8.1984 - III R 33/81 und III R 118/81.

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1985

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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In zwei Urteilen befasste sich der Bundesfinanzhof mit Mietereinbauten und -umbauten in der Vermögensaufstellung des Mieters. Es wird ausgeführt, dass der vom Mieter in fremden Grundstuecken mit der Modernisierung einer Schaufensteranlage getragene Aufwand als immaterielles Wirtschaftsgut bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu sehen ist. Der Teilwert von Mietereinbauten und -umbauten ist auf der Grundlage des Kostenaufwandes zu ermitteln. Dieser ist nicht beschränkt auf Herstellungskosten im Sinne des Ertragsteuerrechts. Er umfasst die Summe der Bauaufwendungen, die mit der Erlangung des Gebrauchsvorteils wirtschaftlich unmittelbar zusammenhängen. (-y-)

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In: /betr.-Berater;40(1985), Nr.2, S.108-110, Lit.

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