Der verfassungsrechtliche Stellenwert der Stadt-Umland-Verbände.
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1980
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ZZ
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Stadt-Umland-Verbände nehmen an der Selbstverwaltungsgarantie teil, wenn sie Gemeindeverbände i.S. von Artikel 28 Absatz 2 GG sind. Es gibt allerdings keine institutionelle Garantie der Stadt-Umland-Verbände als Ebene im Staatsaufbau. Der Autor beschreibt die verfassungsrechtlichen Organisationsprinzipien für Stadt-Umland-Verbände und das Verhältnis des Verbands zu den Mitgliedern. Er geht insbesondere auf mögliche Auswirkungen der Verwaltungsreform auf die Stadt-Umland-Verbände ein und nennt verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Gebietsreform und Funktionalreform der Gemeindeverbände. bm
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Städte- und Gemeindebund 35(1980)Nr.2, S.41-46