Zur Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum.

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IRB: Z 1019

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Das Verbot der Zweckentfremdung heutiger Art dient nicht mehr der unmittelbaren Lösung eines Wohnraumverteilungsproblems sondern der indirekten Preislenkung. Die Zweckentfremdung wird als mögliche Ursache einer Angebotsverringerung ausgeschaltet. Für bedenklich hält der Autor die Verknüpfung von Wohnraumbestandssicherung über das Zweckentfremdungsverbot und staatlicher Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Seiner Auffassung nach spricht wenig für die Verfassungsmäßigkeit dieses Verbots. hb

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Recht, Wohnung, Verfassungsrecht, Wohnungseigentum, Mietwohnung, Wohnraum, Mietrecht, Sozialbindung, Sozialer Wohnungsbau, Rechtsprechung, Zweckentfremdungsverbot, Wohnraummangel

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Verwaltung, Berlin 16(1983)Nr.1, S.35-44, Lit.

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Recht, Wohnung, Verfassungsrecht, Wohnungseigentum, Mietwohnung, Wohnraum, Mietrecht, Sozialbindung, Sozialer Wohnungsbau, Rechtsprechung, Zweckentfremdungsverbot, Wohnraummangel

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