Nutzbarmachung von Klärschlamm.
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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
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Zusammenfassung
Problematisch bei der Klärung von Abwässern bleibt die Beseitigung des anfallenden Klärschlamms durch Deponieren oder Verbrennen. Aufgrund bereits fortgeschrittener Humusverarmung hält der Autor einen ständigen Ausgleich des natürlichen Humusverbrauches in der Landwirtschaft für notwendig und daher eine Nutzbarmachung des Klärschlamms zur Bodenverbesserung für naheliegend. Die vereinfachte und kostengünstige Herstellung eines ausgereiften Kompostes mit neu entwickelten Geräten durch entsprechende Feinaufbereitung und Beimischung von Zusatzstoffen wird erläutert. kr
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltpflege, Boden, Humusverarmung, Humuspflege, Kompostierung, Klärschlamm, Beimischung, Abfall, Rotte, Verrottung
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Forum Städte-Hygiene, 30(1979)Nr.9/10, S.208-210, Abb., Lit.
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Umweltpflege, Boden, Humusverarmung, Humuspflege, Kompostierung, Klärschlamm, Beimischung, Abfall, Rotte, Verrottung