Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken in der DDR.

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IRB: Z 1501

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Zusammenfassung

Die Sachverständigen für Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden waren in der DDR bislang in der Kammer für Technik eingebunden.Dargelegt wird einleitend das Aufnahmeprozedere als "Sachverständiger für Wertermittlung" sowie die mit dieser Sachverständigentätigkeit verbundenen Aufgaben.Ferner wird erläutert, wie und wann Gutachten erstellt wurden und was Art und Inhalt der Gutachten ist bzw. war.Die Berechnungsmethoden, die im Rahmen der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden angewandt werden bzw. wurden, sind die Sachwertberechnung, die Ertragswertberechnung und die Wiederverkaufsberechnung.Die Verfahren werden kurz beschrieben.Zur gutachterlichen Wertermittlung wird abschließend festgehalten, daß ein durch Gutachten ermittelter Zeitwert nicht immer identisch sein muß mit der Ermittlung oder Bildung des Kaufpreises.Der Zeitwert stellt eine Obergrenze eines Preises dar, der damit beim Kauf, unter welchen Umständen auch immer, unter- aber nicht überschritten werden darf.(hb)

Beschreibung

Schlagwörter

Wertermittlung, Bewertungsmethode, Ertragswert, Verkehrswert, Sachverständiger, Grundstück, Wertermittlungsverfahren, Berechnung, Gutachten, Wiederverkaufswert, Zeitwert, Bebauung, Baufläche

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Der Sachverständige, 17(1990), Nr.4, S.72-75

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Wertermittlung, Bewertungsmethode, Ertragswert, Verkehrswert, Sachverständiger, Grundstück, Wertermittlungsverfahren, Berechnung, Gutachten, Wiederverkaufswert, Zeitwert, Bebauung, Baufläche

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