Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg. Teilabschnitt Hochsauerlandkreis.

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SEBI: 81/63-4

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Der Plan wurde durch Beschluß des Bezirksplanungsrates beim Regierungspräsidenten in Arnsberg am 1. 12. 1978 aufgestellt und gilt mit der Veröffentlichung seiner Genehmigung am 27. 9. 1979 als Richtlinie für behördliche Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Raumordnung Bedeutung haben. Durch die kommunale Neugliederung wurde eine Überarbeitung der Entwürfe für die früheren Kreise Arnsberg, Brilon und Meschede notwendig, der zu einem Gesamtplan für den Hochsauerlandkreis führte. In Bezug zu den überregionalen Aufgaben des Kreises und den allgemeinen Zielsetzungen für die Entwicklung des Landesgebietes sollten als Zielsetzungen u. a. berücksichtigt werden - Die Wasserversorgung des Ruhrgebietes durch bestehende und den Bau neuer Talsperren, - die Erholungsräume des Kreises sind durch die vorrangige Entwicklung von Freizeit- und Erholungsschwerpunkten von weiterer Zersiedlung zu bewahren. lt/difu

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Gebietsentwicklungsplan, Entwicklungsplanung, Wasser, Erholung, Kreisplanung, Regionalplanung, Raumplanung

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Arnsberg: (1979), 130 S., Kt.; Maß. 1 zu 50 000; Tab.; Lit.

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Gebietsentwicklungsplan, Entwicklungsplanung, Wasser, Erholung, Kreisplanung, Regionalplanung, Raumplanung

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