Jugendverbände sind zu fördern! Rechtsgutachten.
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DE
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Berlin
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Zusammenfassung
Das Gutachten beruht auf einem Auftrag des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) und beantwortet relevante rechtliche Fragestellungen bei der Auslegung und Anwendung einschlägiger Vorschriften des SGB VIII zur Förderung der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit. Hintergrund der Anfrage ist der in den letzten Jahren zu beobachtende drastische Rückgang von Fördermitteln für Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit (§§11, 12 SGB VIII). Grundlage der gutachterlichen Untersuchung sind die vom DBJR vorgelegten Fragestellungen für die Expertise , die in den zentralen Komplexen 1. Verpflichtung zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, 2. Rechtsfolgen des §79a SGB VIII für die Förderverpflichtung zusammengefasst sind. Das juristische Gutachten soll die vom DBJR geplante Arbeitshilfe für die Praxis begleiten und unterstützen. Ziel dieser beiden Instrumente ist es, die Gliederungen des DBJR noch stärker dabei zu unterstützen, bestehende Rechte und Ansprüche nachhaltiger und effizienter durchzusetzen.
Beschreibung
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Seiten
28 S.