Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17).
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DE
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Bonn
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1868-0097
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Abstract
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die im Jahr 1977 die Gebührenordnung für Architekten ablöste. In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH festgestellt, dass die verbindlichen Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die DLR (Europäische Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen. Als öffentlicher Auftraggeber darf die Bundesbauverwaltung bereits in der Übergangszeit bis zur Änderung der HOAI die Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht mehr verbindlich vorgeben. Das Gutachten der Kanzlei Kapellmann und Partner fasst die wesentlichen Inhalte des Urteils zusammen und stellt dann systematisch die Konsequenzen für das nationale Recht, laufende oder bevorstehende Zivilklagen sowie für die öffentliche Auftragsvergabe dar. Der Anpassungsbedarf der Verträge mit freiberuflich Tätigen gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) wird erläutert. Das Gutachten bildet eine praktische Hilfestellung für das Vergabe- und Vertragsmanagement der Bundesbauverwaltung.
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BBSR-Online-Publikation; 14/2019