Der kommunale Finanzausgleich im Jahre 1980 - unter besonderer Berücksichtigung der Ausgleichswirkung der Sockelgarantie.

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SEBI: Zs 3073-4
BBR: St Nds Mh
IRB: Z 1072

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Zusammenfassung

Über den kommunalen Finanzausgleich werden 1980 über 22 % der Steuerverbundeinnahmen des Landes an die Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise verteilt. Einen Ausgleich der unterschiedlichen Steuerkraft zwischen den kommunalen Körperschaften herzustellen geschieht speziell durch das System der Schlüsselzuweisungen. Das Ziel, eine möglichst ausgewogene Finanzkraft zwischen dem Gemeinden mit ihren sehr breit gestreuten eigenen Steuereinnahmen zu erreichen, wird wesentlich bewirkt durch die Gewährung einer Sockelgarantie im FAG bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit der Ausgleichswirkung unterschiedlich bemessener Sockelgarantien. hb

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Staat/Verwaltung, Finanzen, Gemeinde, Kreis, Finanzausgleich, Schlüsselzuweisung, Sockelgarantie, Ausgleichswirkung, Landkreis, Stadtkreis

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Statistische Monatshefte Niedersachsen, Hannover 34(1980)Nr.6, S.154-164, Abb., Tab., Lit.

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Staat/Verwaltung, Finanzen, Gemeinde, Kreis, Finanzausgleich, Schlüsselzuweisung, Sockelgarantie, Ausgleichswirkung, Landkreis, Stadtkreis

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