Das Beweiserhebungsverfahren parlamentarischer Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 2003/1466
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DI
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Abstract
Der Deutsche Bundestag hat nach dreißigjähriger Reformdiskussion im April 2001 ein Untersuchungsausschussgesetz verabschiedet. Ziel ist herauszufinden, ob der Gesetzgeber dadurch eine Klärung der umstrittenen Probleme des Beweiserhebungsverfahrens parlamentarischer Untersuchungsausschüsse herbeiführen konnte. Die Autorin prüft, wie diese im Rahmen der nach wie vor geltenden sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über den Strafprozess gem. Art. 44 II 1 GG zu lösen sind. Aus der jeweiligen Gegenüberstellung mit den Regelungen des Untersuchungsausschussgesetzes ergibt sich, dass sich der Gesetzgeber nicht immer im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verweisungsnorm bewegt und dass auch nach der Reform viele Verfahrensprobleme ungelöst bleiben. difu
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519 S.
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Schriften zum Staats- und Völkerrecht; 102