Zur Abgrenzung von Miete und Pacht.

Voelskow, Rudi
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1983

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Für die Abgrenzung zwischen Pacht und Miete sollte allein darauf abgestellt werden, ob die Sache (z.B. Baukran, LKW, Lastenkran) nach der Vorstellung der Parteien nur zum Gebrauch überlassen werden soll - dann liegt Miete vor - oder ob der Eigentümer die Sache auch gewerblich nutzen darf - dann ist Pacht anzunehmen. Nach Auffassung des Autors sollte bei geeigneter Gelegenheit der Gesetzgeber prüfen, ob gesetzliche Vorschriften, namentlich im öffentlichen Recht einschließlich Verfahrensrecht unterschiedliche Rechtsfolgen daran knüpfen, ob die Rechtsfolge Miete oder Pacht noch sach- und interessengerecht ist. rh

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.17, S.910-912, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen